Drohnen-Flugbuch: Anforderungen, Dokumentation und Vorteile

Ein Drohnen-Flugbuch dokumentiert, wer wann, wo und mit welcher Drohne geflogen ist. Für viele Piloten ist es reine Freiwilligkeit, in der Specific Category gehören Betriebsaufzeichnungen jedoch zu den regulären Anforderungen – und in jedem Fall zahlt sich eine saubere Dokumentation aus: gegenüber Behörden, Versicherungen, Kunden und für die eigene Flugvorbereitung. Diese Seite erklärt, welche Angaben in ein Flugbuch gehören, wie die rechtliche Lage aussieht und welche Vorteile ein digitales Flugbuch – inklusive automatischem DJI-Import – bietet.

Was ist ein Drohnen-Flugbuch?

Ein Drohnen-Flugbuch ist das Gegenstück zum Bordbuch eines Flugzeugs: eine fortlaufende Sammlung aller Flüge und der dazugehörigen Rahmenbedingungen. Ein guter Eintrag beantwortet auf einen Blick die Fragen wer, wann, wo, womit und wie geflogen ist – inklusive der Betriebsart, der verwendeten Drohne und etwaiger Besonderheiten.

Anders als beim bemannten Fliegen gibt es in der EU-Drohnenbranche keine einheitlich vorgeschriebene Form. Ein Flugbuch kann daher ein einfaches Notizheft, eine Tabellenkalkulation oder ein digitales System wie eine Webplattform mit App sein. Entscheidend sind Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und die Frage, ob sich Einträge später nachweisen lassen.

Ist ein Drohnen-Flugbuch gesetzlich vorgeschrieben?

Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an. Die EU-Drohnenverordnung unterscheidet zwischen den Betriebsarten, und nicht für jede gilt dasselbe.

Offene Kategorie (A1/A2/A3)

Für Flüge in der offenen Kategorie sieht die Verordnung (EU) 2019/947 keine generelle Flugbuchpflicht vor. Wer also als privater Pilot in der offenen Kategorie fliegt, muss seine Flüge nicht zwingend dokumentieren. Empfehlenswert ist eine Dokumentation dennoch – etwa als Nachweis im Schadensfall oder als Grundlage für Wartung und Akkuverfolgung.

Specific Category: Betriebsaufzeichnungen nach UAS.SPEC.050

In der Specific Category trifft die Verordnung (EU) 2019/947 den UAS-Betreiber in UAS.SPEC.050 mit konkreten Aufzeichnungspflichten. Wichtig zur Einordnung: Der häufig genannte Artikel 14 der Verordnung regelt dagegen die Registrierung von UAS-Betreibern und zertifizierungspflichtigen UAS – er ist nicht die Grundlage für die Betriebsaufzeichnungen. Für die Dokumentation im Betrieb ist UAS.SPEC.050 einschlägig, ergänzt durch die AMC/GM der EASA („Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems“, Revision Juni 2026).

Betriebsinformationen, Wartung und Qualifikationen (UAS.SPEC.050(1)(g))

Der UAS-Betreiber muss nach UAS.SPEC.050(1)(g) aktuelle Aufzeichnungen führen über:

  • Qualifikationen und Schulungen der Fernpiloten, des übrigen am Betrieb beteiligten Personals und des Wartungspersonals,
  • Wartungsaktivitäten an der jeweiligen Drohne sowie
  • Informationen zu den UAS-Betrieben – einschließlich ungewöhnlicher technischer oder operativer Vorkommnisse sowie weiterer Daten, die die Betriebserlaubnis verlangt.

Ergänzend verlangt UAS.SPEC.050(1)(j) eine aktuelle Liste der jeweils für einen Flug eingesetzten Fernpiloten – in Organisationen also die klare Zuordnung von Flügen zu Piloten.

Technisches Flugbuch nach AMC1 UAS.SPEC.050(1)(g)

Die AMC der EASA konkretisieren, wie diese Aufzeichnungen in der Praxis aussehen: Als akzeptables Mittel für die Aufzeichnung der Flugaktivitäten nennt die EASA ein Flugbuch, das elektronisch oder auf Papier geführt werden kann (AMC1 UAS.SPEC.050(1)(g) – „Logging of flight activities and record-keeping“). Das AMC nennt unter anderem folgende Angaben:

  • Identifikation der Drohne (Hersteller, Modell/Variante, z. B. Seriennummer),
  • Datum, Uhrzeit und Ort von Start und Landung sowie
  • Dauer des jeweiligen Flugs.

Aufbewahrungsfristen: was die Verordnung konkret nennt

Pauschalaussagen wie „das Flugbuch muss drei Jahre aufbewahrt werden“ greifen zu kurz. Die Verordnung nennt die Fristen je Aufzeichnungsart unterschiedlich:

  • Qualifikationen und Schulungen (UAS.SPEC.050(1)(g)(i)): Aufbewahrung mindestens drei Jahre nach dem Ausscheiden der Person aus der Organisation bzw. nach dem Wechsel ihrer Position.
  • Wartungsaktivitäten an der Drohne (UAS.SPEC.050(1)(g)(ii)): Aufbewahrung von mindestens drei Jahren.
  • Informationen zu den UAS-Betrieben inkl. Vorkommnissen (UAS.SPEC.050(1)(g)(iii)): Aufbewahrung von mindestens drei Jahren, wobei die Betriebserlaubnis zusätzliche Daten und gegebenenfalls weitergehende Anforderungen festlegen kann.

Unabhängig davon können sich längere Fristen aus nationalen Genehmigungsauflagen, vertraglichen Vereinbarungen mit Auftraggebern oder aus Versicherungs- und Steuerfragen ergeben. Maßgeblich ist im Einzelfall die Betriebserlaubnis samt deren Auflagen.

Genehmigungen, Gewerbe und Versicherung

Darüber hinaus können sich aus anderen Quellen Dokumentationsanforderungen ergeben:

  • Genehmigungen und Zustimmungen: Je nach Einsatzort und Betrieb können behördliche Genehmigungen, Zustimmungen oder weitere Nachweise erforderlich sein. Darin können zusätzliche Dokumentationspflichten festgelegt sein.
  • Gewerbliche Nutzung: Wer mit der Drohne Einkünfte erzielt, muss gegenüber Auftraggebern und im Streitfall darlegen können, welche Leistung wann erbracht wurde. Flugdaten sind hier auch ein wirtschaftliches Nachweisinstrument.
  • Versicherung: Im Haftpflicht- oder Kaskoschadensfall kann die Versicherung Angaben zu Flugzeit, Ort und Umständen verlangen. Ein gepflegtes Flugbuch macht diesen Nachweis einfach.
  • Organisationen und Betriebe: Unternehmen, Feuerwehren und Behörden dokumentieren Flüge in der Regel ohnehin – als Teil ihres Qualitätsmanagements und zur Entlastung ihrer Piloten.

Praxis-Tipp: Auch ohne Pflicht lohnt sich das Flugbuch ab dem ersten Flug. Später lässt sich kaum noch rekonstruieren, wann ein Akku wie viele Zyklen gelaufen ist oder wann und wo ein Zwischenfall passiert ist.

Welche Daten gehören in ein Drohnen-Flugbuch?

Wie detailliert ein Flugbuch geführt wird, hängt vom Einsatzprofil ab. Die AMC1 UAS.SPEC.050(1)(g) nennen für das technische Flugbuch in der Specific Category unter anderem UAS-Identifikation, Datum/Uhrzeit/Ort von Start und Landung sowie die Flugdauer. Für die meisten Piloten hat sich darüber hinaus folgender Datensatz bewährt:

Empfohlene Angaben pro Flugeintrag
AngabeWarum sie wichtig ist
Datum und UhrzeitGrundlage für jede Nachfrage durch Behörde, Versicherung oder Kunde.
Start- und LandeortDokumentiert, wo geflogen wurde; hilft bei Genehmigungsfragen und Geozonen-Nachweisen.
Drohne inkl. SeriennummerOrdnet den Flug eindeutig einem Gerät zu – wichtig für Wartung und Haftungsfragen.
Fernpilot/in (z. B. mit Fernpiloten-ID)Weist nach, wer den Flug durchgeführt hat; in Organisationen Pflichtbestandteil (vgl. UAS.SPEC.050(1)(j)).
Betriebsart / KategorieZ. B. Open A1, A2, A3 oder Specific – entscheidend für die anwendbaren Regeln.
Flugdauer bzw. Start-/LandezeitGrundlage für Flugstunden-Auswertung, Wartungsintervalle und Abrechnungen.
Wetter und WindDokumentiert die beim Flug hinterlegten Wetterbedingungen und erleichtert die spätere Nachvollziehbarkeit.
Genehmigungen / AnzeigenVerweis auf erteilte Genehmigungen, Betriebsanzeigen oder Freigaben.
Besonderheiten und VorkommnisseBeinahe-Abstürze, Flyaways oder technische Auffälligkeiten gehören unbedingt ins Flugbuch (vgl. UAS.SPEC.050(1)(g)(iii)).
Akku-/Ladedaten (optional)Hilft, Akkualter und Ladezyklen zu verfolgen und Schwächung früh zu erkennen.

Wann lohnt sich ein Drohnen-Flugbuch auch ohne gesetzliche Pflicht?

Auch wer in der offenen Kategorie fliegt und gesetzlich kein Flugbuch führen muss, profitiert in konkreten Situationen von einer sauberen Dokumentation:

  • Nachweis gegenüber Versicherungen: Im Schadensfall lassen sich Flugzeit, Ort und dokumentierte Umstände des betreffenden Flugs nachvollziehbar darstellen, statt sie aus der Erinnerung zu rekonstruieren.
  • Gewerbliche Aufträge: Wer Leistungen abrechnet, dokumentiert nachvollziehbar, wann und wie lange für welchen Auftrag geflogen wurde – das schafft Vertrauen und erleichtert Reklamationsfälle.
  • Wartungsplanung: Aus den aufgelaufenen Flugstunden und Flügen pro Drohne lässt sich ableiten, wann Inspektion oder Wartung fällig ist – und mit der Drohnen-Wartung in skylogs bleibt die Wartungshistorie nachvollziehbar dokumentiert.
  • Flugstunden: Wer seine Fortschritte sieht – etwa Stunden pro Drohne oder pro Einsatzart – kann eigene Entwicklung und Praxisanteile realistisch einschätzen.
  • Mehrere Drohnen oder Piloten: Gerade wenn Familie, Verein oder Team dieselbe Flotte nutzen, schafft ein gemeinsames Flugbuch Klarheit darüber, wer welches Gerät wann geflogen hat.
  • Besondere Vorkommnisse: Beinahe-Abstürze, Flyaways oder technische Auffälligkeiten früh und mit Datum festgehalten, lassen sich Muster erkennen und Probleme rechtzeitig angehen.

Erfasst man Flüge ohnehin digital, fallen diese Vorteile quasi nebenbei an: Statistiken und Auswertungen entstehen aus den Einträgen automatisch, ohne zusätzliche Arbeit. Wer seine Flüge vorab plant, profitiert zudem davon, dass Planung und Flugbuch in einer Plattform zusammengehören – wie die Drohnen Flugplanung mit Luftraumkarte und Vorflug-Checkliste zeigt. Karten- und Planungsfunktionen stellt skylogs in der App und im Webportal bereit.

Papierflugbuch oder digitales Flugbuch?

In der offenen Kategorie besteht keine generelle Vorgabe, ein Flugbuch in einer bestimmten Form zu führen. Für die Specific Category nennt AMC1 UAS.SPEC.050(1)(g) ein Flugbuch als akzeptables Mittel zur Aufzeichnung der Flugaktivitäten; es kann elektronisch oder auf Papier geführt werden. In der Praxis zeigt sich dennoch schnell, welche Vorteile eine digitale Lösung bietet:

Die Grenzen des Papierflugbuchs

  • Verlustgefahr: Ein vergessenes oder verschlissenes Heft ist unwiederbringlich weg – elektronische Aufzeichnungen lassen sich sichern.
  • Keine Auswertungen: Flugstunden pro Drohne, Akkuzyklen oder Wartungsintervalle lassen sich manuell nur mühsam ermitteln.
  • Unleserliche Einträge: Nasse Finger, Wind und schnelle Wechsel am Flugplatz machen handschriftliche Notizen mühsam.
  • Keine Erinnerungen: An fällige Wartungen oder Nachweise muss man sich selbst denken.

Was ein digitales Flugbuch besser löst

  • Immer dabei: Einträge direkt am Smartphone nach dem Flug – App und Web greifen auf dieselben Daten zu. Wie das mobil funktioniert, zeigt die Seite zur Drohnen Flugbuch App.
  • Automatische Statistiken: Flugstunden, Flüge pro Drohne oder Pilot und Wartungsabstände werden automatisch berechnet.
  • Auszüge als PDF: Flugbuch-Auszüge lassen sich als PDF erzeugen und bei Bedarf Behörden, Kunden oder Versicherungen vorlegen.
  • Verknüpfung mit Flotte und Wartung: Wer Flüge, Drohnen, Akkus und Wartungen in einem System führt, erkennt Zusammenhänge automatisch.
  • Import vorhandener Daten: Flugdaten moderner Drohnen lassen sich teilweise automatisch importieren, statt sie von Hand einzutragen – bei skylogs insbesondere über den DJI-Import (siehe nächster Abschnitt).

DJI-Flüge automatisch ins digitale Flugbuch übernehmen

Wer ein digitales DJI Flugbuch möchte, muss die Flugdaten nicht von Hand abtippen: skylogs kann DJI-Fluglogs importieren und daraus automatisch einen vollständigen Flugbucheintrag erzeugen. Aus dem DJI TXT Fluglog (den typischen .txt-Logdateien der DJI-Drohnen) liest der Import unter anderem:

  • Gesamtflugzeit und Flugdistanz,
  • maximale Flughöhe sowie maximale Horizontal- und Vertikalgeschwindigkeit,
  • Start- und Endkoordinaten des Flugs,
  • Anzahl der GPS-Datenpunkte und den vollständigen Flugverlauf mit Höhenprofil.

Dadurch entsteht das digitale DJI Flugbuch weitgehend von selbst: Das Drohnen Flugbuch füllt sich automatisch aus den vorhandenen DJI Fluglogs, statt dass jede Angabe manuell nachgetragen werden muss. Praktisch ist auch der Umgang mit mehreren Dateien: Wurde ein Flug etwa durch einen Akkuwechsel in mehrere Logdateien aufgeteilt, lassen sich die DJI Fluglogs importieren und zu einem einzigen Eintrag zusammenfassen. Betriebskategorie, Flugmodus und Einsatzzweck wählt man vor dem Import aus – so bleiben die Einträge sauber kategorisiert.

Das DJI Drohnen Flugbuch funktioniert dabei im Webportal und in der DJI Flugbuch App (Android) auf derselben Datenbasis: Am PC importierte Flüge stehen direkt auf dem Smartphone zur Verfügung. Jeder Flug lässt sich per Druckansicht als PDF mit GPS-Track und Telemetrie-Diagrammen ausgeben – nützlich als Nachweis gegenüber Versicherungen oder Auftraggebern. Wie der Import im Detail funktioniert, ist in der FAQ zum DJI-Import beschrieben; die Seite DJI-Fluglogs importieren fasst alle Details zum DJI-Flugbuch zusammen. Einen Überblick über App und Webportal bietet die App-Seite.

Digitales Drohnen-Flugbuch mit skylogs.de

skylogs.de wurde als Plattform für Drohnenpiloten entwickelt und stellt das digitale Flugbuch in den Mittelpunkt des Betriebs. Das bedeutet konkret:

  • Flugbuch im Webportal und in der Android-App: Einträge sind synchron und von überall verfügbar.
  • DJI-Flugimport: Flüge von DJI-Drohnen werden aus vorhandenen Fluglogdateien importiert – inklusive Telemetrie, Flugverlauf und Höhenprofil.
  • Statistiken und Auswertungen: Flugstunden, Flüge und Verteilungen pro Drohne oder Pilot sind automatisch aufbereitet.
  • Druck- und PDF-Ansicht: Flugbuch-Auszüge lassen sich als Nachweis ausgeben.
  • Flotten- und Wartungsverwaltung: Drohnen, Akkus, Dokumente und Wartungen sind mit dem Flugbuch in einer Plattform verzahnt.

Welche Funktionen in welchem Umfang verfügbar sind und was der Einstieg kostet, ist auf den Seiten Preise und FAQ beschrieben. Ein Blick in die News zeigt, welche Funktionen aktuell dazugekommen sind. Wer direkt ausprobieren möchte, legt einfach einen Piloten-Account an.

Fazit: Dokumentation, die im Ernstfall trägt

In der offenen Kategorie ist ein Drohnen-Flugbuch in der EU keine generelle Pflicht – in der Specific Category sind die Betriebsaufzeichnungen nach UAS.SPEC.050 VO (EU) 2019/947 (inklusive technischem Flugbuch nach AMC1 UAS.SPEC.050(1)(g)) hingegen verbindlich, und auch Genehmigungsauflagen oder der Schadensfall können eine saubere Dokumentation verlangen. Wer von Anfang an strukturiert dokumentiert – idealerweise digital mit App und Webportal –, erspart sich später mühsame Rekonstruktion und hat bei Bedarf nachvollziehbar dokumentierte Angaben zur Verfügung. Und mit dem DJI-Import fällt diese Dokumentation bei den meisten modernen Drohnen kaum noch an. Die Tarifübersicht zeigt, mit welchem Paket der Einstieg gelingt.

Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen (darunter VO (EU) 2019/947 mit UAS.SPEC.050 und Art. 14) sowie die AMC/GM der EASA in der jeweils aktuellen Fassung („Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems“, Revision Juni 2026) und die Anweisungen der zuständigen Behörden. Rechtsgrundlagen können sich ändern – prüfe bei konkreten Fragen den aktuellen Stand oder wende dich an eine Fachstelle.

skylogs.de

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Als Pilot registrieren
Ist ein Drohnen-Flugbuch in Deutschland Pflicht?

In der offenen Kategorie der EU-Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947) ist kein Flugbuch generell vorgeschrieben. In der Specific Category muss der UAS-Betreiber dagegen nach UAS.SPEC.050(1)(g) Aufzeichnungen führen – zu Qualifikationen und Schulungen, Wartungsaktivitäten sowie Informationen zu den UAS-Betrieben einschließlich ungewöhnlicher Vorkommnisse – und nach UAS.SPEC.050(1)(j) eine aktuelle Liste der eingesetzten Fernpiloten. AMC1 UAS.SPEC.050(1)(g) nennt für die Aufzeichnung der Flugaktivitäten ein Flugbuch, das elektronisch oder auf Papier geführt werden kann. Zudem können Genehmigungen (z. B. nach § 21h LuftVO) Auflagen mit eigenen Nachweispflichten enthalten.

Welche Angaben gehören mindestens in einen Flugeintrag?

Für das technische Flugbuch in der Specific Category nennt AMC1 UAS.SPEC.050(1)(g) unter anderem die Identifikation der Drohne (Hersteller, Modell/Seriennummer), Datum, Uhrzeit und Ort von Start und Landung sowie die Flugdauer. Über diese Mindestangaben hinaus haben sich bewährt: die fliegende Person, Betriebsart, Wetterbedingungen, Verweise auf Genehmigungen oder Anzeigen sowie Besonderheiten und Vorkommnisse. Ergänzend sind Akku- und Wartungsdaten sinnvoll.

Wie lange muss ein Drohnen-Flugbuch aufbewahrt werden?

Die Verordnung nennt die Fristen je Aufzeichnungsart unterschiedlich: Qualifikations- und Schulungsnachweise nach UAS.SPEC.050(1)(g)(i) sind mindestens drei Jahre nach dem Ausscheiden bzw. Positionswechsel der Person aufzubewahren, Wartungsaktivitäten (1)(g)(ii) und die Informationen zu den UAS-Betrieben inkl. Vorkommnissen (1)(g)(iii) jeweils mindestens drei Jahre. Längere Fristen können sich aus Genehmigungsauflagen, Verträgen oder Versicherungs- und Steuerfragen ergeben.

Reicht ein Papierflugbuch aus?

In der offenen Kategorie besteht keine generelle Vorgabe, ein Flugbuch in einer bestimmten Form zu führen. Für die Specific Category nennt AMC1 UAS.SPEC.050(1)(g) ein Flugbuch als akzeptables Mittel; es kann elektronisch oder auf Papier geführt werden. Digitale Flugbücher bieten darüber hinaus praktische Vorteile: automatische Statistiken, Suche, Backup, PDF-Exporte für Behörden und Versicherungen sowie die Verknüpfung mit Drohnen-, Akku- und Wartungsdaten.

Gilt die Dokumentationspflicht auch für private Piloten?

Für rein private Flüge in der offenen Kategorie besteht keine generelle Flugbuchpflicht. Sobald ein Betrieb in der Specific Category durchgeführt wird, gelten die entsprechenden Aufzeichnungspflichten nach UAS.SPEC.050 VO (EU) 2019/947. Private Piloten profitieren dennoch von einer Dokumentation, etwa im Schadensfall gegenüber der Versicherung.

Kann ich DJI-Flüge automatisch ins digitale Flugbuch übernehmen?

Ja. skylogs kann DJI-Fluglogdateien (.txt) importieren und daraus automatisch Flugbucheinträge erzeugen – inklusive Gesamtflugzeit, Flugdistanz, maximaler Flughöhe, Geschwindigkeiten, Start-/Endkoordinaten und vollständigem Flugverlauf mit Höhenprofil. Mehrere Logdateien lassen sich zu einem Flug zusammenfassen; Betriebskategorie, Flugmodus und Einsatzzweck wählt man vor dem Import aus. Details erklärt die FAQ zum DJI-Import.

Ersetzt ein digitales Flugbuch eine behördliche Prüfung oder Rechtsberatung?

Nein. Ein Flugbuch dokumentiert Flugtätigkeiten und unterstützt Nachweise, ersetzt aber weder Prüfungen, Genehmigungen noch eine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte sind die zuständigen Behörden oder Fachstellen der richtige Ansprechpartner.