DJI hat die Darstellung von Flugbeschränkungen in Europa grundlegend umgestellt. Seit Januar 2026 verwenden klassenmarkierte DJI-Drohnen für ihre Geo-Awareness-Funktion ausschließlich die offiziellen UAS-Geozonendaten der nationalen Luftfahrtbehörden.
Die früheren, von DJI selbst gepflegten FlySafe-Datensätze wurden entfernt. Damit sollen Abweichungen zwischen der Anzeige des Drohnenherstellers und den amtlichen Informationen vermieden werden.
Für Drohnenpiloten bleibt dennoch eine wichtige Regel bestehen: Die Anzeige in der DJI-App unterstützt die Flugplanung, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung der aktuellen amtlichen Vorgaben.
Was hat sich bei DJI FlySafe geändert?
DJI führte FlySafe ursprünglich als freiwillige Sicherheitsfunktion ein. Das System sollte Piloten auf sensible oder möglicherweise beschränkte Bereiche hinweisen und unbeabsichtigte Flüge in solchen Gebieten verhindern.
Seit 2024 wurde das System schrittweise an die europäischen Anforderungen zur Geo-Awareness angepasst. Seit Januar 2026 greifen klassenmarkierte DJI-Produkte nach Angaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA ausschließlich auf die offiziellen UAS-Geozonendaten der jeweiligen Mitgliedstaaten zurück.
Das betrifft insbesondere Drohnen mit einer europäischen Klassenkennzeichnung, beispielsweise:
- C0,
- C1,
- C2,
- C3,
- C5 oder
- C6.
Ob und wie die neuen Daten auf einem konkreten DJI-Modell dargestellt werden, kann von der Drohne, der verwendeten Fernsteuerung, der App und der installierten Softwareversion abhängen.
Was sind UAS-Geozonen?
UAS-Geozonen sind geografisch festgelegte Gebiete, in denen Drohnenflüge:
- erleichtert,
- eingeschränkt oder
- vollständig ausgeschlossen
sein können.
Solche Gebiete werden von den einzelnen Staaten festgelegt. Sie können unter anderem dem Schutz folgender Bereiche dienen:
- Flughäfen und Flugplätze,
- Hubschrauberlandeplätze,
- militärische Einrichtungen,
- Justizvollzugsanstalten,
- Krankenhäuser,
- Industrie- und Energieanlagen,
- Naturschutzgebiete,
- Menschenansammlungen oder Veranstaltungen.
Innerhalb einer Geozone kann der Drohnenbetrieb beispielsweise von einer Genehmigung, einer Zustimmung, einer niedrigeren Flughöhe oder weiteren Bedingungen abhängig sein.
Wer legt die Geozonen fest?
Nicht DJI, der Drohnenhersteller oder der App-Anbieter entscheidet darüber, wo ein Drohnenflug rechtlich erlaubt ist.
Die Festlegung und Aktualisierung der UAS-Geozonen liegt in der Verantwortung des jeweiligen Staates beziehungsweise der zuständigen nationalen Behörden.
In Deutschland werden die amtlichen Informationen über die Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt, kurz dipul, bereitgestellt.
Das dipul-Maptool zeigt geografische Gebiete an, in denen Drohnenflüge nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind.
Was bedeutet Geo-Awareness?
Geo-Awareness bezeichnet eine technische Funktion, mit der eine Drohne oder ihre Steuerungssoftware geografische Einschränkungen erkennen und dem Fernpiloten anzeigen kann.
Das System kann beispielsweise:
- vor einer möglichen Geozone warnen,
- Informationen zu einem Gebiet anzeigen,
- auf Höhenbeschränkungen hinweisen,
- den Piloten zur Prüfung weiterer Voraussetzungen auffordern.
Eine solche Warnung unterstützt den Piloten. Die rechtliche Bewertung des geplanten Fluges bleibt jedoch weiterhin seine Aufgabe.
Ist die DJI-App jetzt eine amtliche Flugkarte?
Die zugrunde liegenden Geozonendaten können aus amtlichen Quellen stammen. Die DJI-App selbst ist dadurch aber nicht automatisch die allein maßgebliche amtliche Informationsquelle für die gesamte Flugvorbereitung.
Die Darstellung hängt unter anderem davon ab:
- ob das verwendete DJI-Produkt die neuen Daten unterstützt,
- ob die App und Firmware aktuell sind,
- wann die Geozonendaten zuletzt aktualisiert wurden,
- welche Informationen in der jeweiligen App-Ansicht dargestellt werden,
- ob zusätzliche oder kurzfristige Einschränkungen bestehen.
Drohnenpiloten sollten deshalb weiterhin das dipul-Maptool beziehungsweise eine Flugplanungssoftware verwenden, die auf aktuellen amtlichen Daten basiert.
Keine Warnung bedeutet nicht automatisch freie Flugerlaubnis
Wird in der DJI-App keine Warnung angezeigt, bedeutet das nicht automatisch, dass der geplante Flug vollständig zulässig ist.
Neben den dauerhaft veröffentlichten Geozonen können weitere Vorgaben gelten, beispielsweise:
- vorübergehende Flugbeschränkungen,
- NOTAMs,
- Kontrollzonen und notwendige FVK-Freigaben,
- Naturschutzbestimmungen,
- Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte,
- Vorgaben für Wohngrundstücke,
- Auflagen aus einer Betriebsgenehmigung,
- Abstände zu unbeteiligten Personen,
- örtliche Gefahren oder Einsatzlagen.
Die fehlende technische Warnung darf daher nicht als behördliche Erlaubnis verstanden werden.
Eine Warnung ist nicht immer ein vollständiges Flugverbot
Umgekehrt bedeutet eine angezeigte Geozone nicht in jedem Fall, dass dort überhaupt kein Drohnenflug möglich ist.
Je nach Gebiet kann der Betrieb beispielsweise erlaubt sein, wenn:
- eine Zustimmung eingeholt wurde,
- eine behördliche Genehmigung vorliegt,
- eine festgelegte Flughöhe eingehalten wird,
- bestimmte Betriebszeiten beachtet werden,
- weitere veröffentlichte Bedingungen erfüllt sind.
Entscheidend sind deshalb nicht nur die Farbe oder Warnmeldung in der App, sondern die zugehörigen Bedingungen des betreffenden geografischen Gebiets.
Technische Entsperrung ist keine Genehmigung
Bei bestimmten DJI-Systemen kann es technisch möglich sein, eine Warnzone oder Flugbeschränkung freizuschalten beziehungsweise zu entsperren.
Eine solche technische Entsperrung ersetzt keine behördliche Genehmigung, Zustimmung oder Flugverkehrskontrollfreigabe.
Sie sorgt lediglich dafür, dass die Drohne den geplanten Flug technisch ausführen kann. Ob der Flug rechtlich erlaubt ist, muss unabhängig davon geprüft werden.
Warum aktuelle Software wichtig ist
Die Geo-Awareness-Funktion kann nur mit den verfügbaren Daten arbeiten. Drohnenbetreiber sollten daher regelmäßig prüfen, ob Updates für folgende Komponenten bereitstehen:
- Firmware der Drohne,
- Firmware der Fernsteuerung,
- DJI Fly oder DJI Pilot 2,
- Offline-Karten und Geozonendaten,
- weitere eingesetzte Flugplanungssoftware.
Vor einem Einsatz ohne Internetverbindung sollten benötigte Karten und Daten rechtzeitig geladen und aktualisiert werden.
Wer ist für die Prüfung verantwortlich?
Die Verantwortung liegt weiterhin beim Drohnenbetreiber und beim Fernpiloten.
Nach den europäischen Vorgaben müssen Piloten vor jedem Flug aktuelle Informationen über geografische Gebiete einholen und die dort geltenden Regeln während des gesamten Betriebs einhalten.
Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon:
- welcher Hersteller die Drohne gebaut hat,
- welche App zur Steuerung verwendet wird,
- ob die Drohne eine technische Warnung anzeigt,
- ob das System den Start technisch zulässt.
Was sollte vor jedem Flug geprüft werden?
- Amtliche Karte öffnen: Den geplanten Start- und Flugbereich im dipul-Maptool oder einer auf amtlichen Daten basierenden Flugplanungssoftware prüfen.
- Geozonen auswerten: Nicht nur die Fläche, sondern auch die hinterlegten Bedingungen lesen.
- Kontrollzone prüfen: Feststellen, ob eine allgemeine oder individuelle FVK-Freigabe erforderlich ist.
- Temporäre Einschränkungen prüfen: Aktuelle NOTAMs und vorübergehende Betriebseinschränkungen berücksichtigen.
- Genehmigungen einholen: Erforderliche Zustimmungen oder behördliche Genehmigungen vor dem Flug beschaffen.
- DJI-System aktualisieren: App, Firmware und Geozonendaten auf den aktuellen Stand bringen.
- Flugumgebung kontrollieren: Menschen, Hindernisse, Wetter und tatsächlichen Flugverkehr berücksichtigen.
DJI-App, dipul und skylogs.de im Vergleich
Die verschiedenen Systeme erfüllen unterschiedliche Aufgaben:
- DJI Fly beziehungsweise DJI Pilot: Steuerung der Drohne und technische Geo-Awareness-Anzeige.
- dipul: Amtliche deutsche Informationsplattform für geografische UAS-Gebiete und behördliche Dienste.
- skylogs.de: Unterstützung bei Flugplanung, Luftraumprüfung und Dokumentation des Drohnenbetriebs.
Eine sorgfältige Flugvorbereitung sollte sich nicht ausschließlich auf die Anzeige des Drohnenherstellers verlassen.
Was bedeutet die Änderung für skylogs.de?
Die Umstellung bestätigt die Bedeutung amtlicher Geozonendaten für eine verlässliche Flugplanung.
Die skylogs.de Luftraumkarte unterstützt Piloten dabei, geplante Flugorte zu prüfen und relevante Informationen übersichtlich darzustellen.
Zu einer vollständigen Flugplanung gehören neben den Geozonen unter anderem:
- Kontrollzonen,
- Flugbeschränkungsgebiete,
- zulässige Flughöhen,
- erforderliche Genehmigungen,
- Flugplatz- und Geländehöhen,
- Dokumentation des geplanten und durchgeführten Fluges.
Häufige Missverständnisse
„Wenn DJI den Start erlaubt, ist der Flug legal.“
Nein. Die technische Startfreigabe der Drohne ist keine behördliche Genehmigung.
„Die DJI-Karte ersetzt dipul vollständig.“
Nein. Piloten sollten weiterhin die amtlichen deutschen Informationen und aktuelle Betriebseinschränkungen prüfen.
„Eine rote oder markierte Zone bedeutet immer absolutes Flugverbot.“
Nicht zwingend. Manche Gebiete dürfen mit Genehmigung, Zustimmung oder unter bestimmten Bedingungen beflogen werden.
„Ohne Warnmeldung darf ich überall fliegen.“
Nein. Weitere luftrechtliche, naturschutzrechtliche und örtliche Vorgaben können trotzdem gelten.
„Eine DJI-Entsperrung ersetzt die Freigabe vom Tower.“
Nein. Eine technische Entsperrung ersetzt weder eine FVK-Freigabe noch eine andere erforderliche Genehmigung.
Fazit
Die Verwendung amtlicher UAS-Geozonendaten in klassenmarkierten DJI-Produkten verbessert die Übereinstimmung zwischen der Herstelleranzeige und den offiziellen Informationen.
Die Verantwortung bleibt jedoch beim Fernpiloten. Vor jedem Flug müssen die aktuellen Geozonen, ihre Bedingungen und mögliche zusätzliche Einschränkungen geprüft werden.
Die DJI-App ist ein hilfreiches technisches Werkzeug – aber keine pauschale Flugerlaubnis.
Amtliche Informationsquellen
- EASA – Zusammenarbeit mit DJI zu amtlichen UAS-Geozonen
- EASA – UAS-Geozonen und Geo-Awareness
- dipul – Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt
- Amtliches dipul-Maptool
- DJI FlySafe
Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung oder behördliche Flugfreigabe dar. Verbindlich sind die jeweils aktuellen amtlichen Veröffentlichungen und die für den konkreten Flug geltenden Genehmigungen und Auflagen.