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BG BAU fördert Drohnen: Bis zu 2.000 Euro Zuschuss

Unternehmen der Bauwirtschaft können seit dem 1. Juli 2026 finanzielle Unterstützung für den Einsatz von Drohnen erhalten. Die BG BAU fördert die Anschaffung geeigneter C1- und C2-Drohnen, den Erwerb beziehungsweise die Verlängerung des A2-Drohnenführerscheins sowie die damit verbundenen Kosten der Anmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt.

Die neue Arbeitsschutzprämie soll den Einsatz von Drohnen dort unterstützen, wo Beschäftigte ansonsten in schwer zugänglichen oder absturzgefährdeten Bereichen arbeiten müssten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die BG BAU übernimmt grundsätzlich:

50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 2.000 Euro.

Die Förderung wird nach Angaben der BG BAU beitragsunabhängig gewährt. Entscheidend sind dennoch die jeweils geltenden Förderbedingungen und die verfügbaren Haushaltsmittel.

Was wird gefördert?

Die neue Arbeitsschutzprämie umfasst:

  • die Anschaffung von Drohnen der Klassen C1 und C2,
  • den Erwerb eines A2-Fernpilotenzeugnisses,
  • die Verlängerung eines bestehenden A2-Fernpilotenzeugnisses,
  • einen Drohnenlehrgang mit praktischem Seminaranteil,
  • die Kosten der Betreiberanmeldung beim Luftfahrt-Bundesamt.

Es handelt sich um ein gemeinsames Förderpaket für einen sicheren und sachgerechten Drohneneinsatz im Unternehmen.

Warum fördert die BG BAU Drohnen?

Arbeiten an Dächern, Fassaden, Brücken, Industrieanlagen und anderen hohen Bauwerken sind häufig mit erheblichen Absturzgefahren verbunden.

Drohnen können viele dieser Bereiche aus sicherer Entfernung erfassen. Beschäftigte müssen sich dadurch beispielsweise für eine erste Sichtprüfung nicht unmittelbar auf ein Dach, eine Leiter oder ein Gerüst begeben.

Mögliche Einsatzgebiete sind unter anderem:

  • Kontrolle von Dächern und Fassaden,
  • Inspektion von Brücken und Industrieanlagen,
  • Dokumentation des Baufortschritts,
  • Vermessung von Baustellen und Grundstücken,
  • Erfassung schwer zugänglicher Gebäudebereiche,
  • Suche nach Schäden und Baumängeln,
  • Kontrolle vorhandener Absturzsicherungen.

Die Drohne ersetzt dabei nicht jede Arbeit in der Höhe. Sie kann jedoch helfen, Gefahren frühzeitig zu erkennen und unnötige Aufenthalte in gefährlichen Bereichen zu vermeiden.

A2-Drohnenführerschein ist Voraussetzung

Für die Förderung verlangt die BG BAU einen gültigen EU-Drohnenführerschein der Stufe A2 für alle im Unternehmen eingesetzten Drohnenpiloten.

Der einfache Kompetenznachweis A1/A3 reicht für dieses Förderprogramm daher allein nicht aus.

Gefördert werden sowohl:

  • der erstmalige Erwerb des A2-Fernpilotenzeugnisses als auch
  • die rechtzeitige Verlängerung eines vorhandenen A2-Nachweises.

Der Lehrgang muss einen praktischen Seminaranteil enthalten. Unternehmen sollten deshalb vor der Buchung prüfen, ob der ausgewählte Lehrgang die Anforderungen der BG BAU erfüllt.

Welche Drohnen sind förderfähig?

Die Förderung ist ausdrücklich für Drohnen der Klassen C1 und C2 vorgesehen.

Die Klassenkennzeichnung befindet sich üblicherweise direkt auf der Drohne und in den Herstellerunterlagen. Sie darf nicht mit der Betriebskategorie A1, A2 oder A3 verwechselt werden.

  • C1: Drohnen mit einer Klassenkennzeichnung C1.
  • C2: Drohnen mit einer Klassenkennzeichnung C2.

Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob das konkrete Modell tatsächlich förderfähig ist und ob die vom Hersteller angegebene Klassenkennzeichnung den Anforderungen entspricht.

Keine Förderung für jede beliebige Drohne

Die BG BAU fördert nur Geräte und Maßnahmen, die im aktuellen Arbeitsschutzprämienkatalog aufgeführt sind und die festgelegten Anforderungen erfüllen.

Allgemein gilt bei den Arbeitsschutzprämien:

  • Gebrauchte Geräte sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Das Gerät muss für den gewerblichen Einsatz zugelassen sein.
  • Die Rechnung muss Hersteller, Modell und eine eindeutige Produktbezeichnung enthalten.
  • Unvollständige Unterlagen können zur Ablehnung führen.
  • Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Unternehmen sollten die Förderfähigkeit deshalb möglichst vor der Bestellung mit der BG BAU klären.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Arbeitsschutzprämien richten sich grundsätzlich an gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU. Für die beitragsunabhängige Förderung können zusätzliche Voraussetzungen gelten.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • ein ausgeglichenes Beitragskonto,
  • eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung,
  • eine Beratung durch die BG BAU,
  • vollständige Antrags- und Rechnungsunterlagen,
  • die Einhaltung der konkreten Förderbedingungen.

Ob ein bestimmtes Unternehmen und eine geplante Anschaffung förderfähig sind, sollte vor dem Kauf direkt mit der BG BAU abgestimmt werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag wird über die BG BAU gestellt. Auf den Seiten zu den Arbeitsschutzprämien stehen das Online-Antragsformular sowie die Anforderungen und Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen bereit.

Empfohlene Vorgehensweise:

  1. Mitgliedschaft und Fördervoraussetzungen prüfen.
  2. Kontakt mit der BG BAU aufnehmen.
  3. Förderfähigkeit der geplanten Drohne und Schulung bestätigen lassen.
  4. C1- oder C2-Drohne und gegebenenfalls A2-Lehrgang auswählen.
  5. Rechnungen und Zahlungsnachweise vollständig aufbewahren.
  6. Antrag mit allen geforderten Unterlagen einreichen.

Die Rechnung für förderfähige Geräte oder Maßnahmen darf bei der Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 365 Tage sein.

Beispiel für die Förderhöhe

Ein Mitgliedsunternehmen kauft eine förderfähige C2-Drohne und bezahlt einschließlich der berücksichtigungsfähigen Maßnahmen insgesamt 3.000 Euro.

Bei einer Förderung von 50 Prozent ergibt sich:

3.000 Euro × 50 Prozent = 1.500 Euro Zuschuss.

Liegen die förderfähigen Gesamtkosten bei 5.000 Euro, wären 50 Prozent rechnerisch 2.500 Euro. Aufgrund der Höchstgrenze würde die Förderung jedoch maximal 2.000 Euro betragen.

Weitere gesetzliche Pflichten bleiben bestehen

Die Förderung durch die BG BAU ist keine Genehmigung für den Drohnenbetrieb.

Vor jedem Einsatz müssen weiterhin unter anderem geprüft werden:

  • Betreiberregistrierung und e-ID,
  • gültiger A2-Drohnenführerschein,
  • gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung,
  • zulässige Betriebskategorie,
  • geografische UAS-Gebiete und Kontrollzonen,
  • Flughöhen und Sicherheitsabstände,
  • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte,
  • Zustimmung des Grundstücks- oder Anlagenbetreibers,
  • betriebliche Gefährdungsbeurteilung.

Je nach Flugvorhaben kann außerdem eine Betriebsgenehmigung oder eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich sein.

Drohnenflüge nachvollziehbar dokumentieren

Unternehmen sollten gewerbliche Drohneneinsätze vollständig dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise Pilot, eingesetzte Drohne, Flugort, Flugzeit, Auftrag, Genehmigungen und besondere Vorkommnisse.

Mit skylogs.de können Drohnenflüge digital geplant und in einem Flugbuch dokumentiert werden. Das unterstützt Unternehmen dabei, ihre betrieblichen Einsätze und Nachweise übersichtlich zu verwalten.

Checkliste für Unternehmen

  • Ist das Unternehmen Mitglied der BG BAU?
  • Ist die geplante C1- oder C2-Drohne förderfähig?
  • Besitzen alle eingesetzten Piloten einen gültigen A2-Nachweis?
  • Enthält der Lehrgang einen praktischen Seminaranteil?
  • Wurde die Förderfähigkeit vor dem Kauf geklärt?
  • Sind Rechnung und Zahlungsnachweis vollständig?
  • Wurde die Drohne ordnungsgemäß beim LBA registriert?
  • Liegt eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung vor?

Amtliche Informationsquellen

Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind der jeweils aktuelle Arbeitsschutzprämienkatalog, die konkreten Förderbedingungen und die Entscheidung der BG BAU. Vor einer Anschaffung sollte die Förderfähigkeit direkt bei der BG BAU bestätigt werden.