249 Gramm heißt nicht „alles erlaubt“
Die Aussage „Meine DJI Mini wiegt nur 249 Gramm – dafür brauche ich nichts“ ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Zwar gehören Drohnen unter 250 Gramm zu den unkomplizierteren UAS, dennoch müssen auch ihre Betreiber bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten.
Haftpflichtversicherung bleibt Pflicht
Auch für eine Drohne unter 250 Gramm besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Das Gewicht allein führt nicht zu einer Befreiung.
Das ergibt sich aus § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG), wonach der Halter eines Luftfahrzeugs eine entsprechende Haftpflichtversicherung unterhalten muss.
DJI Mini mit Kamera: Registrierung beim LBA
Besitzt die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten, kann auch bei einem Gewicht von weniger als 250 Gramm eine Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erforderlich sein.
Das LBA weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Registrierungspflicht auch für UAS unter 250 Gramm mit entsprechenden Sensoren gilt.
Nach der Registrierung erhält der Betreiber eine Registrierungsnummer, die entsprechend den Vorgaben am UAS angebracht werden muss.
Kein A1/A3-Nachweis bei einer C0-Drohne unter 250 Gramm
Hier gibt es eine wichtige Erleichterung:
Für eine C0-Drohne unter 250 Gramm ist grundsätzlich kein EU-Kompetenznachweis A1/A3 vorgeschrieben.
Das bedeutet allerdings nicht, dass keinerlei Kenntnisse erforderlich sind. Die Vorgaben des Herstellers und insbesondere die Bedienungsanleitung müssen beachtet werden.
Auch die Mini hat Flugregeln
Eine leichte Drohne darf nicht automatisch überall und ohne Einschränkungen fliegen.
Unter anderem gelten:
- maximal 120 Meter Höhe über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche
- kein Überfliegen von Menschenansammlungen
- Beachtung der jeweils geltenden geografischen Flugzonen
- Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebsbedingungen
Das geringe Gewicht ändert also nichts daran, dass vor jedem Flug geprüft werden sollte, ob der geplante Flug tatsächlich zulässig ist.
Fazit
Eine DJI Mini mit 249 Gramm ist zwar besonders einfach zu betreiben, aber nicht von allen Vorschriften befreit.
Wer eine solche Drohne fliegt, sollte insbesondere auf folgende Punkte achten:
- ✔ Haftpflichtversicherung
- ✔ gegebenenfalls Betreiberregistrierung beim LBA
- ✔ Kennzeichnung mit der Registrierungsnummer
- ✔ Einhaltung der Flugbeschränkungen und geografischen Zonen
- ✔ Kein A1/A3-Kompetenznachweis bei einer entsprechenden C0-Drohne unter 250 g erforderlich