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Gesetz & Regulierung

Drohnenführerschein 2026: Welchen Nachweis brauche ich für A1, A2, A3 oder STS?

Wer in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Drohne fliegen möchte, stößt schnell auf Begriffe wie A1/A3-Kompetenznachweis, A2-Fernpilotenzeugnis oder STS. Viele Piloten sind unsicher, welcher Drohnenführerschein tatsächlich benötigt wird und welche Flüge damit erlaubt sind.

Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Nachweise verständlich und zeigt, wann welcher Führerschein erforderlich ist.

Warum gibt es unterschiedliche Drohnenführerscheine?

Seit Inkrafttreten der europäischen Drohnenverordnung gelten in nahezu allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Regeln. Ziel ist es, den sicheren Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge zu gewährleisten und Risiken für Menschen, Gebäude sowie den übrigen Luftverkehr zu minimieren.

Je nach Gewicht der Drohne, Einsatzort und Flugmission steigen die Anforderungen an den Fernpiloten.

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3

Der A1/A3-Kompetenznachweis bildet den Einstieg in den legalen Drohnenbetrieb und wird häufig als kleiner Drohnenführerschein bezeichnet.

Er besteht aus einer Online-Schulung mit anschließendem Onlinetest. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Pilot einen EU-weit gültigen Kompetenznachweis.

Mit dem A1/A3 darfst du unter anderem:

  • Drohnen der Klassen C0 und C1 betreiben.
  • Drohnen der Klassen C2, C3 und C4 in der Unterkategorie A3 fliegen.
  • private und gewerbliche Flüge durchführen.
  • innerhalb der offenen Kategorie fliegen.

Für viele Hobbyflieger sowie zahlreiche gewerbliche Einsätze reicht dieser Nachweis bereits aus.

Das A2-Fernpilotenzeugnis

Wer näher an Menschen fliegen möchte oder größere Drohnen einsetzt, benötigt häufig zusätzlich das A2-Fernpilotenzeugnis.

Voraussetzung hierfür ist zunächst der vorhandene A1/A3-Kompetenznachweis. Anschließend muss eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle abgelegt werden.

Vorteile des A2-Nachweises

  • Flüge mit geringeren Sicherheitsabständen.
  • mehr Einsatzmöglichkeiten bei Foto- und Videoaufträgen.
  • bessere Einsatzmöglichkeiten für Vermessungen, Inspektionen und Dokumentationen.
  • größere Flexibilität bei gewerblichen Aufträgen.

Für viele professionelle Drohnenpiloten gehört das A2-Fernpilotenzeugnis heute zur Standardausstattung.

Was ist STS?

STS steht für Standard Scenario. Dabei handelt es sich um standardisierte Einsatzszenarien innerhalb der speziellen Betriebskategorie.

Diese Flüge gehen über die Möglichkeiten der offenen Kategorie hinaus und setzen zusätzliche Anforderungen voraus.

Dazu gehören unter anderem:

  • umfangreichere theoretische Kenntnisse,
  • praktische Flugausbildung,
  • praktische Prüfung,
  • teilweise weitere betriebliche Nachweise.

STS kommt vor allem bei professionellen Unternehmen, Behörden sowie BOS-Organisationen zum Einsatz.

Welche Drohnen dürfen mit welchem Nachweis geflogen werden?

Nachweis Geeignet für
A1/A3 Einsteiger, Hobbypiloten und viele gewerbliche Standardflüge
A2 Professionelle Einsätze mit geringeren Sicherheitsabständen
STS Komplexe Einsätze der speziellen Betriebskategorie

Brauchen gewerbliche Piloten automatisch einen höheren Führerschein?

Nein.

Ob ein Flug privat oder gewerblich durchgeführt wird, entscheidet nicht automatisch darüber, welcher Kompetenznachweis erforderlich ist.

Entscheidend sind vielmehr:

  • Gewicht und Klasse der Drohne,
  • Fluggebiet,
  • Abstände zu Menschen,
  • geplante Flugmission,
  • Betriebskategorie.

Viele gewerbliche Foto-, Video- oder Vermessungsflüge können bereits mit dem A1/A3-Kompetenznachweis durchgeführt werden. In anderen Fällen ist dagegen ein A2-Fernpilotenzeugnis oder sogar eine Genehmigung für die spezielle Kategorie erforderlich.

Wie lange ist ein Drohnenführerschein gültig?

Der A1/A3-Kompetenznachweis besitzt eine begrenzte Gültigkeit und muss rechtzeitig erneuert werden. Gleiches gilt für das A2-Fernpilotenzeugnis.

Piloten sollten deshalb regelmäßig prüfen, wann ihre Nachweise ablaufen, um auch künftig rechtssicher fliegen zu können.

Was passiert ohne gültigen Nachweis?

Wer ohne den erforderlichen Kompetenznachweis fliegt, riskiert je nach Verstoß empfindliche Bußgelder. Außerdem kann es bei einem Unfall oder Schadensfall zu versicherungsrechtlichen Problemen kommen.

Gerade gewerbliche Betreiber sollten deshalb ihre Nachweise regelmäßig kontrollieren und rechtzeitig verlängern.

Alle Nachweise im Blick behalten

Neben dem Drohnenführerschein spielen auch weitere Dokumente eine wichtige Rolle, beispielsweise:

  • Registrierung als UAS-Betreiber,
  • Versicherungsnachweis,
  • LUC-Genehmigungen,
  • Betriebsgenehmigungen,
  • Flugprotokolle und Flugbuch.

Mit einer digitalen Verwaltung lassen sich Ablaufdaten überwachen und wichtige Dokumente jederzeit griffbereit halten.

Fazit

Welcher Drohnenführerschein erforderlich ist, hängt nicht davon ab, ob ein Flug privat oder gewerblich durchgeführt wird. Entscheidend sind die eingesetzte Drohne, das Einsatzgebiet und die geltenden Vorschriften der jeweiligen Betriebskategorie.

Während der A1/A3-Kompetenznachweis für viele Flüge bereits ausreicht, eröffnet das A2-Fernpilotenzeugnis zusätzliche Einsatzmöglichkeiten. Für komplexe Missionen in der speziellen Kategorie kommen schließlich die STS-Szenarien zum Einsatz.

Wer seine Nachweise aktuell hält und alle Dokumente sorgfältig verwaltet, fliegt nicht nur sicherer, sondern erfüllt auch die gesetzlichen Anforderungen innerhalb der Europäischen Union.